Folgende Verfahren liegen zur Zeit öffentlich aus:
Bebauungsplan Nr. 80 der Stadt Meppen,
Baugebiet: „Erweiterung Baugebiet Kuhweide an der Dalumer Straße“
Mitteilung des Ergebnisses der Abwägung
Abwägung Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 27.04.-27.05.2021
Abwägung Beteiligung der Öffentlichkeit vom 01.08.-01.09.2023
Nähere Auskünfte zum Bebauungsplan erteilt Herr Giese
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96 der Stadt Meppen, Baugebiet: „Kuhweide“
vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Veröffentlichungsfrist: 02. Juli 2024 bis 02. August 2024
Nähere Auskünfte zum Bebauungsplan erteilt Herr Giese
Stellungnahmen zur Bauleitplanung senden Sie bitte an die Mailadresse
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 759.4 der Stadt Meppen, Ortsteil Versen, Baugebiet: „Erweiterung Euroindustriepark“
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Veröffentlichungsfrist: 02. Juli 2024 bis 02. August 2024
Bekanntmachung Meppener Tagespost
Nähere Auskünfte zum Bebauungsplan erteilt Herr Giese
Stellungnahmen zur Bauleitplanung senden Sie bitte an die Mailadresse
Für folgende Bauleitplanverfahren findet momentan die frühzeitige Beteiligung statt:
Erklärungen:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Baugesetzbuch wird eine Woche vorher im amtlichen Teil der Meppener Tagespost und im elektronischen Amtsblatt für die Stadt Meppen bekanntgemacht.
Die Unterlagen liegen, neben der Veröffentlichung im Internet, für die Dauer eines Monats im Stadtbauamt Meppen, Kirchstr.2 (Aushang im Flur des Erdgeschosses im Haupteingangsbereich des Bauamtes, 49716 Meppen) während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
- Entwurf des Bauleitplans (Bebauungs- oder Flächennutzungsplan)
- Begründung mit ggf. Umweltbericht sowie den örtlichen Bauvorschriften
- wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen
oder zur Niederschrift zu dem Entwurf des Bauleitplans abgegeben werden.
Wenn Sie persönlich eine Stellungnahme abgeben möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter terminvereinbarung@meppen.de
Gesetzestext
§ 3
Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 4
Beteiligung der Behörden
(1) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind entsprechend § 3 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufzufordern. Hieran schließt sich das Verfahren nach Absatz 2 auch an, wenn die Äußerung zu einer Änderung der Planung führt.
§ 4a
Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung