Folgende Verfahren liegen zur Zeit öffentlich aus:
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 der Stadt Meppen, "Hemberg"
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Veröffentlichungsfrist: 22. Oktober 2024 bis 22. November 2024
Bekanntmachung Meppener Tagespost
Bebauungsplan Nr. 79 - 5. Änderung
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 79 - 5. Änderung mit Schalltechnischer Untersuchung
Nähere Auskünfte zum Bebauungsplan erteilt Herr Giese
Stellungnahmen zur Bauleitplanung senden Sie bitte an die Mailadresse
Unterlagen zur Neuaufstellung finden Sie unter folgendem Link:
Für folgende Bauleitplanverfahren findet momentan die frühzeitige Beteiligung statt:
Erklärungen:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Baugesetzbuch wird eine Woche vorher im amtlichen Teil der Meppener Tagespost und im elektronischen Amtsblatt für die Stadt Meppen bekanntgemacht.
Die Unterlagen liegen, neben der Veröffentlichung im Internet, für die Dauer eines Monats im Stadtbauamt Meppen, Kirchstr.2 (Aushang im Flur des Erdgeschosses im Haupteingangsbereich des Bauamtes, 49716 Meppen) während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
- Entwurf des Bauleitplans (Bebauungs- oder Flächennutzungsplan)
- Begründung mit ggf. Umweltbericht sowie den örtlichen Bauvorschriften
- wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen
oder zur Niederschrift zu dem Entwurf des Bauleitplans abgegeben werden.
Wenn Sie persönlich eine Stellungnahme abgeben möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter terminvereinbarung@meppen.de
Gesetzestext