Der Rat der Stadt Meppen hat in seiner Sitzung am 11.10.2007 das Stadtumbaugebiet „Rechts der Ems“
gem. § 171 b Abs. 1 des Baugesetzbuches festgelegt. Das gesamte Stadtumbaugebiet umfasst die Bereiche Schützenstraße/Hafenstraße, Teile des Bahnhofsumfeldes, Schützenhof sowie den Bereich der Riedemannstraße. Die Festlegung erfolgte vor dem Hintergrund der vorhandenen städtebaulichen Funktionsverluste, die in den durchgeführten Vorbereitenden Untersuchungen sowie dem hierauf basierenden städtebaulichen Entwicklungskonzept als Grundlage für den Stadtumbau im vorgenannten Bereich dokumentiert worden sind. Stadtumbaugebiet Übersicht mit 4 Teilbereichen© Stadt Meppen
Das Land Niedersachsen hat die Stadtumbaumaßnahme „Rechts der Ems“ im Jahre 2008 erstmals in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen und damit seine Bereitschaft bekundet, den notwendigen Stadtumbauprozess mit nicht unerheblichen finanziellen Mitteln zu fördern. Die erfolgte Aufnahme schafft den finanziellen Rahmen zur Um- bzw. Neustrukturierung im Stadtumbaugebiet.Luftbild vom Stadtumbaugebiet (Stand 06/2016)© Meppener Tagespost
Film "Meppen - Stadt an den Mündungen" - Das Sanierungsgebiet aus der Vogelperspektive
Einen ganz neuen Blick auf das Sanierungsgebiet „Rechts der Ems“ werfen können wir dank Karol Karpinski aus der polnischen Partnerstadt Ostroleka. Der Film zeigt das gesamte Stadtsanierungsgebiet entlang der Hase und Ems. Der Film ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Niederländisch und Polnisch verfügbar.